Sonntag, 7. Januar 2018

Hartz IV muss weg und Österreichs Neue Regierung bastelt gerade an so einem gescheiterten System

SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung fordert Abkehr vom Sanktionsregime. Agenda 2010 habe Aufstieg der Rechten befördert

Im Beitrag Hartz IV muss weg wird genau beschrieben
dass die Politik systemische Risiken individualisiert hat. Das System bedrohe Lohnabhängige bis weit in die Mitte der Gesellschaft. Der Verlust des Arbeitsplatzes oder Krankheit gefährdeten den gesamten bis dahin erarbeiteten Lebensstandard. Betroffene passten sich einerseits vermehrt an. Andererseits entstehe Kontrollverlust und Wut. Wörtlich schreiben die Autoren: »Im Prekariat dominiert das Treten im Hamsterrad, um den Absturz nach ganz unten zu vermeiden; hier erscheinen Abgrenzungstendenzen nach unten besonders markant.« Betzelt und Bode schlagen eine Abkehr von Hartz IV und ein Zurück zur »kollektiven Absicherung« vor. Prekäre Beschäftigung müsse eingedämmt und Einkommen »egalitärer« verteilt werden.
Aber in Österreich wird von der Neuen Regierung gerade an so einem Hartz IV - ähnlichem Projekt gebastelt: ...... "Das Vorhaben der Regierung würde bedeuten, dass aus einer zumindest indirekten Versicherungsleistung eine Transferleistung gemacht wird und steht daher im Verdacht eines neuen Hartz IV nach deutschem Vorbild. Hartz IV ist das Ergebnis einer Reform des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe in Deutschland im Jahr 2005 durch eine Kommission unter Vorsitz von Peter Hartz. Das neue Gesetz war das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" und erhielt in der Umgangssprache bald den Namen des Leiters der Kommission mit dem Zusatz der Zahl 4. Das Hartz IV Gesetz fasste die Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe im neuen Arbeitslosengeld II zusammen. Das Arbeitslosengeld I blieb als Sozialversicherungsleistung bestehen und wird für maximal ein Jahr gezahlt. Das Arbeitslosengeld II ist die "Grundsicherung für Arbeitssuchende".
Die Höhe des Arbeitslosengeld II (ALG II) ist mit der deutschen Grundsicherung/Sozialhilfe nahezu identisch. Der Regelsatz für einen Alleinstehenden beträgt 416 Euro im Monat plus Wohnungs- und Heizkosten. Diese Leistung kann wie die Mindestsicherung in Österreich nur bezogen werden, wenn zuvor das Vermögen des Betreffenden (mit Ausnahme bestimmter Freigrenzen) aufgezehrt wurde. In Deutschland leben sechs Millionen Menschen von Hartz-IV, 1,7 Mio. davon sind Kinder"
ganzer Artikel von APA

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