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Mittwoch, 25. Oktober 2017

Keine Religion muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein

Muss der Islam mit dem Grundgesetz vereinbar sein, wie die AfD es fordert? Die Frage ist müßig, denn das Grundgesetz verlangt nichts dergleichen. Auch nicht von Christen. Von Dieter Grimm
Das Grundgesetz gewährleistet Religionsfreiheit, und zwar für jedwede Religion. Religionsfreiheit heißt nicht nur, dass der Einzelne selbst darüber bestimmen kann, ob er sich zu einer Religion bekennt und, wenn ja, zu welcher. Es heißt auch, dass die Glaubensgemeinschaft den Inhalt ihres Bekenntnisses und die daraus folgenden Verhaltensanforderungen an die Gläubigen selbst bestimmt.
Unter dem Grundgesetz hat der Staat nicht das Recht, einer Religionsgemeinschaft vorzuschreiben, was sie glauben darf und was nicht. Einer Religionsgemeinschaft ist es auch unbenommen, ihre Glaubensüberzeugung als die einzig wahre, jede andere dagegen als irrig zu betrachten. Sie kann sich sogar für religiös verpflichtet halten, den Irrtum zu bekämpfen.
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Donnerstag, 5. Mai 2016

"Die Stimmen junger Kopftuchträgerinnen werden ignoriert"

Quelle
In ihrer Studie "Politisierte Religion. Der Kopftuchstreit in Deutschland und Frankreich" analysiert Schirin Amir-Moazami die Logik hinter den anhaltenden Debatten um das islamische Kopftuch in staatlichen Bildungseinrichtungen. Von Nimet Seker

Demonstration in Paris gegen das Kopftuchverbot an staatlichen Schulen, Foto: AP
Muslimische Frauen demonstrieren in Paris gegen das Kopftuchverbot an staatlichen Schulen.