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Montag, 14. Januar 2019

Keine Menschlichkeit: Der UN-Migrationspakt – eine Kontrollvereinbarung zum Staatsnutzen

Weder der Migrations- noch der Flüchtlingspakt sind ein Akt der Menschlichkeit. Es geht darum, Armutsmigration zu beschränken und die Anwerbung von nützlichen Migranten zu ermöglichen.

Ende 2018 haben über 160 Staaten den UN-Migrationspakt verabschiedet und anschließend um einen Flüchtlingspakt ergänzt. Damit haben sie eine grundlegende Unterscheidung getroffen: Wer sich z.B. aus Armutsgründen auf den Weg nach Europa macht und im Meer ertrinkt, ist kein Flüchtling, sondern Migrant, der aus welchem Grund auch immer von A nach B will und dabei Grenzen überschreitet. Als Illegaler kann er zurückgeschickt und in Libyen eingesperrt werden – ein Rechtsstandpunkt, den nicht nur die Kanzlerin, sondern auch die deutsche Presse inzwischen übernommen hat, wobei man sich natürlich  von den einschlägigen Lagern distanziert.

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Montag, 7. Januar 2019

152 von 193 Ländern - UN-Vollversammlung nimmt Migrationspakt an

.... Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat den UN-Migrationspakt förmlich angenommen. Für den rechtlich nicht bindenden Pakt stimmten am Mittwoch in New York 152 von 193 UN-Mitgliedsländern, darunter Deutschland. Fünf Staaten sagten Nein, dies waren die USA, Polen, Ungarn, Israel und die Tschechische Republik. Weitere zwölf Staaten enthielten sich.....

.... Gegner des Abkommens: Vor der Abstimmung in der UN-Vollversammlung betonten diplomatische Vertreter aus Namibia, den Philippinen, Indonesien und Kanada, der Pakt fördere die internationale Kooperation und sei notwendig, um die Rechte von Migranten zu schützen. Das Abkommen über die Wanderungsbewegungen stellt das erste seiner Art dar.
Ein Vertreter der USA betonte, sein Land wolle die Kontrolle über die Migration behalten. Er äußerte die Befürchtung, dass der neue Pakt als Völkergewohnheitsrecht doch noch eine justiziable Wirkung entfalten könne. Der ungarische Vertreter verurteilte das Abkommen als gefährlich, es enthalte schwere Fehler und bevorzuge einseitig Migranten.....
.... Migrationspakt ist nicht Flüchtlingspakt: Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hatte betont, eine Zurückweisung des Migrationspakts befreie keinen Staat von seinen bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen, die das Abkommen nur bekräftige. So hätten Migranten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen, auch ihr Schutz sei völkerrechtlich verbindlich garantiert.