Der Bericht wurde mittlerweile von der offiziellen Seite der ESCWA entfernt, steht jedoch hier auf JusticeNow! in voller Länge zum Download bereit.
Völkerrecht und Nazipropaganda
Quer durch den Bericht machen die Autoren der Studie deutlich, dass sie an ihre Forschungsarbeit nur einen einzigen Maßstab angelegt haben: den des Internationalen Völkerrechts, hierbei explizit die Definitionen von Apartheid, wie sie die Vereinten Nationen und der Internationale Strafgerichtshof anwenden. Bei der Lektüre beider Vertragstexte fällt es schwer, auch nur einen einzigen Punkt zu finden, der auf die Behandlung der Palästinenser durch Israel nicht zutrifft: systematische Folter und Ermordung, rechtswidrige und willkürliche Inhaftierung, Beschneidung grundlegender Menschenrechte, etwa von Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Verwehrung von politischer, kultureller und wirtschaftlicher Teilhabe, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, „ausgeführt mit dem Ziel, die Herrschaft einer rassischen Personengruppe über irgendeine andere rassische Personengruppe herzustellen und aufrechtzuerhalten und [die Letztere] systematisch zu unterdrücken.“
Doch was ist es nun im Konkreten, das Israel zum Apartheidstaat macht? Einige Kernpunkte.
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