Dienstag, 2. Oktober 2018

Verbot von Wolfsgruß und Co. wird Tausende treffen


Symbole, die laut Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vize Heinz-Christian Strache (FPÖ) „den demokratischen Grundwerten widersprechen“, sollen ab 1. März 2019 verboten werden – wie etwa der türkisch-nationalistische Wolfsgruß (der KURIER berichtete). Auf der schwarzen Liste, auf der bereits Zeichen von Terrororganisationen wie dem „Islamischem Staat“ (IS) oder Al-Kaida stehen, sollen sich sodann auch Symbole der Grauen Wölfe, der PKK, der Muslimbruderschaft, der Hamas oder der faschistischen Ustascha wiederfinden. Geplant sind Strafen von bis zu 4000, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro. Experten halten die Gesetzesnovelle allerdings für schwer exekutierbar. Und für kontraproduktiv.

Fix sei aber, dass „das Darstellen, Zurschaustellen, Tragen oder Verbreiten“ der Zeichen „in der Öffentlichkeit“ untersagt werde. Das schließe auch das Internet mit ein.

Gemeint seien sowohl versinnbildlichende Zeichen, als auch Darstellungen auf Abzeichen oder Fahnen. Für eine Anzeige reiche die Wahrnehmung durch die Exekutive – wie bei anderen Verwaltungsstrafverfahren.

Auf KURIER-Nachfrage heißt es aus dem Innenministerium, es gelte Gruppierungen zu erfassen, „deren Ziele im Widerspruch zu den Grundprinzipien eines liberal-demokratischen Rechtsstaates sowie zum Prinzip der gesellschaftlichen Pluralität“ stünden. Dass die Vereine, in denen sich solche Gruppierungen organisieren, per se verboten sind, sei aber nicht erforderlich.

Für schwer exekutierbar hält das Gesetz auch Politikwissenschaftler Thomas Schmidinger – „Nach seinen Ansicht ist das geplante Verbot „eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit“, hier würden „beliebig Organisationen herangezogen, denen man Extremismus vorwirft“.weil sich Tausende strafbar machen würden.

Ähnlich lautet Rammerstorfers Kritik. Das Verbot sei „sinnbefreit“: „Alle paar Monate kommt ein Vorstoß der Regierung gegen den politischen Islam, ohne juristische Grundlage.


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