Montag, 14. Januar 2019

Keine Menschlichkeit: Der UN-Migrationspakt – eine Kontrollvereinbarung zum Staatsnutzen

Weder der Migrations- noch der Flüchtlingspakt sind ein Akt der Menschlichkeit. Es geht darum, Armutsmigration zu beschränken und die Anwerbung von nützlichen Migranten zu ermöglichen.

Ende 2018 haben über 160 Staaten den UN-Migrationspakt verabschiedet und anschließend um einen Flüchtlingspakt ergänzt. Damit haben sie eine grundlegende Unterscheidung getroffen: Wer sich z.B. aus Armutsgründen auf den Weg nach Europa macht und im Meer ertrinkt, ist kein Flüchtling, sondern Migrant, der aus welchem Grund auch immer von A nach B will und dabei Grenzen überschreitet. Als Illegaler kann er zurückgeschickt und in Libyen eingesperrt werden – ein Rechtsstandpunkt, den nicht nur die Kanzlerin, sondern auch die deutsche Presse inzwischen übernommen hat, wobei man sich natürlich  von den einschlägigen Lagern distanziert.

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