Das Berliner Neutralitätsgesetz und warum das Kopftuchverbot unzulässig ist
Gummibärchen als letztes Aufgebot im Kampf um das Berliner Neutralitätsgesetz
In Kürze gehen die Klagen gegen das
Berliner Neutralitätsgesetz in eine neue Runde. Die von einem
atheistischen Netzwerk unterstützten Befürworter der Beibehaltung des
Gesetzes verlangen vom Staat die Aufgabe seiner neutralen Position und
eine Parteilichkeit zu ihren Gunsten. Von Gabriele Boos-Niazy
....... Der Berliner Senat setzte daraufhin öffentlichkeitswirksam auf die „Staranwältin“ und „Menschenrechtsaktivistin“
Seyran Ateş, die das Gesetz retten soll. Das dürfte ihr nicht leicht
fallen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte 2015 entschieden,
dass ein pauschales Kopftuchverbot unzulässig ist, die Entscheidungen des BVerfGs sind für die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden bindend, die bisher in Berlin ergangenen Entscheidungen gaben entsprechend den Klägerinnen recht.....
..... In einem Interview ließ sie verlauten, Kopftuchträgerinnen würden für
das Tragen des Kopftuches bezahlt (z.B. würden Reinigungsfrauen 100.-
Euro mehr bekommen; ob pro Person, Tag, Woche, Monat oder Jahr, wurde
nicht ausgeführt) und Studentinnen, die gegen Kopftuchverbote klagten,
seien bezahlte Aktivistinnen. Beweise? Fehlanzeige......
.....Das 10jährige Bestehen des Zentralrates der Ex-Muslime im November 2017 wurde von der Giordano-Bruno-Stiftung mit einem internationalen Festakt gefeiert. Seit 2011 ist Hamed Abdel Samad, der für seine harsche „Islamkritik“ bekannt ist, im wissenschaftlichen Beirat der Stiftung.
Taktisch ist die Einbindung von Ex-Muslimen und solchen, die aus oft
marketingtechnisch anmutenden Gründen weiter als Muslime firmieren, im
Islam aber die Wurzel allen Übels sehen, klug, denn die Forderung nach
einer generellen Einschränkung der Religionsfreiheit lässt sich besser
argumentieren, wenn sie auf einem Bedrohungsszenario basiert. Das den
Staat bindende Prinzip der Gleichbehandlung aller Religionen wird dann
schon dafür sorgen, dass nicht nur Muslime fortan nur noch im privaten
Kämmerlein praktizieren dürfen, sondern auch christliche und jüdische
Praxis aus der Öffentlichkeit verbannt wird, so die vermutlich dahinter
stehende Überlegung.....
Im Klartext: religiöse wie nicht- oder areligiöse Gruppen können zwar die gleichen Rechte beanspruchen, aber auch nur lediglich
die gleichen Rechte. Keine Gruppe kann einen Anspruch darauf geltend
machen, dass das, was sie für „besser“, „fortschrittlicher“, „moderner“,
„aufgeklärter“, „der Emanzipation der Frau dienlicher“ oder was auch
immer hält, zum allgemeingültigen Maßstab erhoben wird, dem alle zu
folgen haben. Genau das tun aber diejenigen, die ihre Auffassung,
Religion gehöre nicht in den öffentlichen Raum, absolut setzen und vom
Gesetzgeber eine Regelung verlangen, die ihnen schon den bloßen Anblick
religiöser Praxis anderer erspart.
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