Freitag, 27. Oktober 2017

Verfassungsschutz und Terror

Vor wenigen Monaten machte sich der frühere Berliner Polizeipräsident Schertz in kleiner Runde darüber lustig, dass sämtliche Terrorverdächtige der letzten Jahre zu Tode gekommen sind, manchmal auch erst während ihrer Verhaftung. Dabei bezog er sich ausdrücklich auch auf den Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri. Der war im Dezember letzten Jahres mit einem gestohlenen LKW in den Weihnachtsmarkt gerast und ermordete zwölf Menschen.
Wie aktuell bekannt wurde soll die sogenannte Vertrauensperson mit dem Kürzel VP-01 in der IS-nahen Abu-Walaa-Gruppe Mitglieder zu Anschlägen animiert haben. Aus den Ermittlungsakten zum Fall Amri geht hervor, dass VP-01 „immer wieder“ mitgeteilt habe „dass man Anschläge in Deutschland verüben solle“. Ein ehemaliger Anhänger der Abu-Walaa-Gruppe sagte aus, dass benannter V-Mann sogar „der Radikalste“ gewesen sei.
Das Beste an der unfassbaren Nachricht, dass Amri von einem V-Mann zu dieser Tat angestiftet worden sein soll, ist, dass nun vielleicht auch dem Letzten klar werden könnte, wozu staatliche, eigentlich der Bekämpfung der Kriminalität verpflichtete Stellen, in der Lage sind. Erkenntnisse über Aktivitäten dieser Art kann es gar nicht genug geben, denn sie sind rar.
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