Muss der Islam mit dem Grundgesetz vereinbar sein, wie die AfD es
fordert? Die Frage ist müßig, denn das Grundgesetz verlangt nichts
dergleichen. Auch nicht von Christen. Von Dieter Grimm
Das
Grundgesetz gewährleistet Religionsfreiheit, und zwar für jedwede
Religion. Religionsfreiheit heißt nicht nur, dass der Einzelne selbst
darüber bestimmen kann, ob er sich zu einer Religion bekennt und, wenn
ja, zu welcher. Es heißt auch, dass die Glaubensgemeinschaft den Inhalt
ihres Bekenntnisses und die daraus folgenden Verhaltensanforderungen an
die Gläubigen selbst bestimmt.
Unter
dem Grundgesetz hat der Staat nicht das Recht, einer
Religionsgemeinschaft vorzuschreiben, was sie glauben darf und was
nicht. Einer Religionsgemeinschaft ist es auch unbenommen, ihre
Glaubensüberzeugung als die einzig wahre, jede andere dagegen als irrig
zu betrachten. Sie kann sich sogar für religiös verpflichtet halten, den
Irrtum zu bekämpfen.
weiterlesen auf qantara.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen