Subsidiär Schutzberechtigte, Asylwerber und Ausreisepflichtige sollen komplett von der Mindestsicherung ausgeschlossen sein.
Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen, deren Asylantrag zwar
mangels Gründen aus der Genfer Flüchtlingskonvention abgewiesen wurde,
aber bei denen von den Behörden anerkannt wird, dass ihr Leben oder ihre
Gesundheit in ihrem Herkunftsland etwa durch Folter oder
die Todesstrafe bedroht ist. Sie bekommen deshalb Schutz auf Zeit
gewährt, bis sich die Lage in ihrer Heimat verändert hat.
Wie und ob diese Menschen überhaupt unterstützt werden sollen ist den Regierungsinformationen nicht zu entnehmen.
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