Dienstag, 5. Juni 2018

Regierung will Schutzberechtigte von Mindestsicherung ausschließen

Subsidiär Schutzberechtigte, Asylwerber und Ausreisepflichtige sollen komplett von der Mindestsicherung ausgeschlossen sein.

Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen, deren Asylantrag zwar mangels Gründen aus der Genfer Flüchtlingskonvention abgewiesen wurde, aber bei denen von den Behörden anerkannt wird, dass ihr Leben oder ihre Gesundheit in ihrem Herkunftsland etwa durch Folter oder die Todesstrafe bedroht ist. Sie bekommen deshalb Schutz auf Zeit gewährt, bis sich die Lage in ihrer Heimat verändert hat.

Wie und ob diese Menschen überhaupt unterstützt werden sollen ist den Regierungsinformationen nicht zu entnehmen.
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