Samstag, 6. November 2021

Politische Willkür im Umgang mit Genesenen

Interessante Fakten gehen aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Neos-Abgeordneten Gerald Loacker durch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hervor. Loacker hatte gefragt, wie viele Personen in Österreich seit März 2020 als Covid-Genesene gelten und wie hoch deren Risiko auf neuerliche Covid-Infektion ist.

Mückstein antwortete am 19. Oktober, dass bis Ende August insgesamt 670.903 Covid-Genesene behördlich erfasst worden sind.

Im Zeitraum von 6 Monaten danach sind 903 Re-Infektionen aufgetreten, nach 12 Monaten waren es 1.488 Fälle.

99,9% der Genesenen waren also über den Zeitraum von 6 Monaten vor Re-Infektion geschützt, nach 12 Monaten waren es immer noch 99,8%

Wie sieht das bei Impfungen aus?

Laut AGES-Dashboard sind bisher 5.322.586 Personen mindestens zweimal geimpft worden.

Insgesamt gab es 36.675 Impfdurchbrüche.

Die Schutzrate für Geimpfte beträgt demnach 99,3% und liegt unter jener der Genesenen.Sonder-Definition "Impfdurchbruch"

Hier gilt es allerdings auch noch zu bedenken, dass viele Infizierte nicht als "Impfdurchbruch" gewertet werden. Laut der in Österreich – aber auch beim Robert Koch Institut in Deutschland – benutzten Definition werden nur Personen als "Impfdurchbruch" gewertet, wenn sie zu einem bestimmten Zeitpunkt anlässlich eines positiven PCR-Tests Covid-typische Symptome zeigten, die als solche bestätigt und dem Gesundheitsamt gemeldet wurden. Viele Personen haben aber trotz positivem Test keine Symptome - oder diese sind zum Zeitpunkt der Messung längst vorüber. Laut interner Information werden mit diesem Definitions-Trick rund 30% der positiv getesteten Geimpften nicht als Impfdurchbrüche erfasst.
Die Regelung ist auch insofern absurd, weil von infizierten Geimpften nach derzeitigem Wissensstand dasselbe Ansteckungsrisiko ausgeht, wie von infizierten Ungeimpften.

Eskalation der Maßnahmen

Laut der gerade in kraft gesetzten 3. Covid-Maßnahmenverordnung ist der "Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist" im Rahmen einer 2G Regelung nicht mehr gültig.


weiterlesen hier: Ehgartners.Info

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