Montag, 22. November 2021

Illegale Impfwerbung getarnt als Impftermin per Post

 

Es wird offenbar immer absurder was „Gesundheits-“ und andere Behörden treiben um Menschen zur Nadel zu bringen. Für Hysterie, Angst und Panik besteht kein Grund, denn bekanntlich schützen die zugelassenen Präparate alle nicht vor Infektion und Weitergabe des Virus. Sie können lediglich zumindest für einige Zeit die geimpfte Personen selbst schützen.

Wie RA Dr. Michael Brunner mitteilt, werden von der Stadt Wien oder anderen Stellen Schreiben versendet, mit denen dem Adressaten avisiert wird, dass für ihn ein bestimmter Covid Impftermin reserviert worden sei. Solche Schreiben sind als unzulässige Arzneimittelwerbung (§ 6 Arzneimittelgesetz) zu qualifizieren.

Sie stellen nicht nur eine „Belästigung“ des Empfängers dar, sondern werden den Absender im Fall eines Impfschadens haftbar machen können.

Selbstverständlich ist eine solche Einladung völlig rechtsunverbindlich und für den Empfänger rechtlich ohne Belang.

Da diesen Schreiben voraussichtlich eine unbefugte Datenweitergabe zugrunde liegt, also ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, kann Beschwerde an die Datenschutzbehörde erstattet werden.

Das Schreiben kann auch schlichtweg entsorgt werden. Schweigen gilt in keinem Fall als Zustimmung.

Illegale Impfwerbung getarnt als Impftermin per Post - (tkp.at)


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