Sonntag, 6. November 2016

Zwei Artikel zum Nachdenken......

Innenministerium will gegen religiöse Ehen Minderjähriger vorgehen

Beim Verbot von Kinderehen bringt das Bundesinnenministerium eine 2009 abgeschaffte Regelung wieder ins Gespräch. Es will religiöse Trauungen von Minderjährigen am Standesamt vorbei verbieten. Kirchen und Muslime sind überrascht. weiterlesen auf MiGAZIN....

Urteil zum Kindeswohl 15-Jährige darf Liebesbeziehung mit 30 Jahre älterem Mann führen

Auch wenn die Eltern dagegen sind: Eine 15-Jährige darf eine intime Beziehung zu einem deutlich älteren Mann haben. Andernfalls sei das Kindeswohl gefährdet, urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg.

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