Sonntag, 26. Juli 2020

Der Staat und seine Richter - Obwohl der Lockdown in Österreich juristisch auf wackligen Beinen steht, verhängten Richter ein Skandalurteil nach Gusto der Exekutive.

Das am 25. März 2020 per Regierungserlass verfügte allgemeine Ausgangsverbot war verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kamen die obersten Richter in ihrer Sitzung am 22. Juli 2020. Jedem, der sich ein wenig mit der Materie befasst hatte, konnte schon im März auffallen, dass eine wesentliche Diskrepanz zwischen dem vom Parlament beschlossenen Gesetz und der Regierungsverfügung bestand. Die Abgeordneten beauftragten die Koalitionsregierung aus ÖVP und Grünen nämlich, gegen die Verbreitung des Virus das „Betreten bestimmter Orte zu untersagen“. Damit sollten größere Menschenansammlungen unterbunden werden. ........

....... Die Corona-Koalition bleibt vorerst vom Richterspruch unbeeindruckt, führt das Schlamassel auf die Hektik im Maßnahmen-Stakkato zurück und verspricht für die Zukunft, ihre Erlässe und Verordnungen genauer zu prüfen. Letzteres ist freilich keine Frohbotschaft, könnte doch die Regierungsmehrheit im Parlament für die herbeigeredete zweite Welle härtere Gesetzestexte erlassen.....

…… Zwei Stunden, nachdem der Verfassungsgerichtshof den Kern des Lockdown vom März 2020 gekippt hatte, statuierte ein Klagenfurter Richter ein Exempel an einer Bosnierin. Wegen „vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“, sprich: Missachtung einer mündlich ausgesprochenen Quarantäne, erhielt die 49-Jährige eine Geldstrafe von 100 Tagsätzen, in ihrem Fall 800 Euro, und sechs Monate Haft, die bedingt ausgesprochen wurde.


Dass es ausgerechnet eine — wie die nach Tagsätzen berechnete Geldstrafe zeigt — arme Frau mit ausländischen Wurzeln ist, die das erste Strafverfahren trifft, zeigt zum einen ein gewisses rassistisches Grundrauschen im Justizapparat und zum anderen einen Probegalopp, es mit jemandem zu probieren, der sich nicht wehrt.
..... Als ob es die österreichische Regierung im Corona-Management derzeit besonders auf Südosteuropäer und -innen abgesehen hätte, arbeiten Gesundheits- und Innenministerium an einer automatischen 14-tägigen Quarantäne für alle Menschen, die aus Bosnien, Serbien, Montenegro oder Bulgarien nach Österreich einreisen, und zwar auch dann, wenn sie einen gültigen negativen Test vorweisen können.

Diese Schikane sollte ohne lange Vorlaufzeit bereits am 24. Juli in Kraft treten. Sie würde Tausende Menschen treffen, die man früher Gastarbeiter und -innen genannt hat, und die ihren Urlaub trotz bestehender Reisewarnung bei Verwandten in ihrer Heimat verbrachten....
...... Mit dieser Maßnahme spränge das rassistische Grundrauschen von der Justiz in den Regierungsapparat über; und es paart sich dort mit der Klassenfrage, denn die trotz negativer Testung erzwungene Quarantäne soll für Schlüsselkräfte nicht gelten. Damit sind wohl jene Österreicher mit österreichischen Wurzeln gemeint, die sich aus anderen als familiären Gründen in den Balkanländern aufgehalten haben oder auch ein paar serbischstämmige Unternehmer, die gute Kontakte zu österreichischen Stellen haben.
Ab Freitag, den 24. Juli 2020, gilt im Übrigen auch wieder eine verschärfte Maskenpflicht in Österreich...….


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